Gericht kippt Wettbewerbsregel im Fernverkehr – Italo hält an Deutschlandstart fest

Der Wettbewerb um knappe Kapazitäten im deutschen Schienennetz bleibt umstritten: Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt, die konkurrierenden Fernverkehrsanbietern einen festen Anteil auf bestimmten stark ausgelasteten Strecken sichern sollte. Die Netzbetreiberin DB InfraGO muss die sogenannte Wettbewerberklausel damit vorerst nicht umsetzen. Der Beschluss im Eilverfahren ist unanfechtbar. Ein Verbot neuer Zugangebote ist damit jedoch nicht verbunden.
Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli 2026 angeordnet, dass DB InfraGO eine entsprechende Klausel in ihre Nutzungsbedingungen aufnimmt. Sie sollte greifen, wenn mehrere Anbieter um begrenzte Fernverkehrskapazitäten auf besonders belasteten Strecken mit festgelegten Kapazitätsobergrenzen konkurrieren. Mindestens 25 Prozent sollten dann Wettbewerbern der Deutschen Bahn zugutekommen. Es ging also nicht um eine pauschale Reservierung eines Viertels des gesamten deutschen Schienennetzes.
DB InfraGO wehrte sich gegen diese Vorgabe. Das Unternehmen befürchtete zusätzliche Konflikte bei der Vergabe von Trassen, also der zeitlich festgelegten Nutzung eines Streckenabschnitts durch einen Zug, sowie rechtliche und praktische Schwierigkeiten bei der Fahrplanung. Das Gericht gab dem Eilantrag statt: Weder das europäische noch das deutsche Eisenbahnregulierungsrecht biete eine Grundlage für die verpflichtende Aufnahme einer solchen Klausel. Zudem hielt das Gericht die konkrete Regelung für ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen.
Auslöser des Verfahrens waren die Expansionspläne des italienischen Fernverkehrsanbieters Italo. Das Unternehmen will ab April 2028 in Deutschland starten und plant Investitionen von rund 3,6 Milliarden Euro. Vorgesehen sind Verbindungen von München über Köln nach Dortmund sowie zwischen München und Berlin. Perspektivisch sollen 56 Zugfahrten pro Tag angeboten werden. Für diese Pläne hatte Italo mehrjährige Rahmenverträge gefordert, um langfristig verlässlich planen zu können. Die Bundesnetzagentur lehnte dies ab und setzte stattdessen auf die nun gerichtlich beanstandete Wettbewerberklausel.
Die Reaktionen auf die Entscheidung fallen unterschiedlich aus. Die Deutsche Bahn begrüßt die gewonnene Rechtssicherheit bei der Vergabe der knappen Netzkapazitäten. Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG unterstützt den Beschluss und fordert faire Wettbewerbsbedingungen. Die Bundesnetzagentur hält die Klausel dagegen weiterhin für sinnvoll, um den Wettbewerb im Interesse der Fahrgäste zu stärken. Der Netzfahrplan für 2028 soll nach der Gerichtsentscheidung jedoch ohne diese Vorgabe erstellt werden.
Italo hält unterdessen an seinem geplanten Markteintritt fest. Gegenüber der ZEIT erklärte das Unternehmen, bereits in eine neue Zugflotte investiert zu haben und weiterhin 2028 in Deutschland starten zu wollen. Der Gerichtsbeschluss stoppt somit weder den Einstieg von Italo noch grundsätzlich zusätzliche Angebote anderer Wettbewerber wie FlixTrain. Er betrifft die besondere Regelung, mit der konkurrierenden Anbietern Kapazitäten gesichert werden sollten.
Für Reisende ergeben sich aus der Entscheidung zunächst keine unmittelbaren Änderungen am bestehenden Zugangebot. Mehr Wettbewerb könnte künftig zusätzliche Verbindungen, eine größere Auswahl und attraktivere Preise ermöglichen. Ob und in welchem Umfang neue Angebote tatsächlich auf die Schiene kommen, hängt jedoch auch davon ab, welche Fahrzeiten und Streckenkapazitäten die Unternehmen erhalten. Der geplante Deutschlandstart von Italo bleibt damit möglich, die Frage nach ausreichend verlässlichen Kapazitäten ist weiterhin offen. Bildquelle: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
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