top of page

Beitrag

Zug entgleist, keine Schuldigen: Freispruch im Burgrain-Verfahren

  • 19. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit
Zug entgleist, keine Schuldigen: Freispruch im Burgrain-Verfahren

Im Verfahren vor dem Landgericht München II zum Zugunglück von Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ist das Urteil gesprochen worden. Die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter, der Fahrdienstleiter sowie der für die Strecke zuständige Verantwortliche, wurden freigesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts war der mangelhafte Zustand der Bahnschwellen ausschlaggebend für das Unglück. Dies erklärte der vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils.


Gutachter hatten im Prozess dargelegt, dass Teile des Streckennetzes stark beschädigt waren und das Ausmaß der Schäden an der Unfallstelle nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen sei. Die Verteidigung hatte daher auf einen Freispruch gedrängt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte Bewährungsstrafen beantragt: ein Jahr Bewährung für den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie zwei Jahre Bewährung für den zuständigen Bezirksleiter.


Im Juni 2022 war bei Burgrain ein Regionalzug entgleist. Dabei kamen vier Frauen und ein 13-jähriger Junge ums Leben, 72 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Nach insgesamt 18 Verhandlungstagen und der Aussage von rund 60 Zeuginnen und Zeugen seit Prozessbeginn im Oktober 2025 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die beiden Bahnmitarbeiter keine Verantwortung für das Zugunglück tragen. Die Verteidiger hatten betont, dass der Streckenverantwortliche den Unfall nicht hätte verhindern können und keine Pflichtverletzung vorliege.


Der Prozess machte zugleich deutlich, in welch schlechtem Zustand sich das Streckennetz der Bahn stellenweise befindet. Vor Gericht wurden umfangreiche Übersichten über bekannte Schäden sowie zahlreiche Langsamfahrstellen präsentiert. Ein Bahnmitarbeiter berichtete, dass zeitweise sogar Schilder aus München herangeschafft werden mussten, um Lokführer auf betroffene Streckenabschnitte hinzuweisen.


Bildquelle: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

 
 
 

Kommentare


bottom of page