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Deutsche Bahn plant bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen

  • 22. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Deutsche Bahn plant bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum an sämtlichen ihrer rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland untersagen. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung auf Bahnhöfen und in Zügen weiter zu verbessern. Nach Angaben des Unternehmens soll das Verbot bis zum 15. Oktober 2026 bundesweit umgesetzt werden.


Künftig soll der Konsum von Bier, Wein, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen sowie in Bahnhofshallen außerhalb der Gastronomiebereiche nicht mehr erlaubt sein. Die Deutsche Bahn bestätigte die Pläne gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

DB-Infrastrukturvorständin Evelyn Palla erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.“


Auslöser für die verschärften Maßnahmen sind unter anderem Vorfälle mit alkoholisierten Fahrgästen. Zuletzt sorgte ein schwerer Unfall in einem Regionalzug in Baden-Württemberg für Aufsehen, bei dem ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn nach einer Auseinandersetzung mit einem alkoholisierten Reisenden aus dem Zug stürzte.


Bislang galten Alkoholverbote vor allem an großen Bahnhöfen wie Frankfurt am Main, Hamburg oder Köln. Nun soll die bestehende Regelung auf Grundlage des Hausrechts auf alle DB-Bahnhöfe ausgeweitet werden. Dafür werden die jeweiligen Hausordnungen in den kommenden Wochen gemeinsam mit Kommunen und Behörden angepasst.


Die Einhaltung des Verbots soll durch die DB-Sicherheitskräfte sowie die Bundespolizei kontrolliert werden. Wer gegen die Regelung verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann zudem ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.


Ein generelles Alkoholverbot in allen Zügen der Deutschen Bahn besteht weiterhin nicht. Einzelne Nahverkehrsunternehmen, darunter Metronom, sowie einige S-Bahn-Netze, beispielsweise in Hamburg und Hannover, haben entsprechende Regelungen jedoch bereits eingeführt.


Bildquelle: TeamBahn

 
 
 

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