Bahn zieht gegen Italo-Beschluss vor Gericht
- 17. Aug.
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Die DB InfraGO geht mit einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den sogenannten Italo-Beschluss der Bundesnetzagentur vor. Die Entscheidung sieht vor, dass Wettbewerber ab 2028 auf besonders stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken mehr Kapazitäten erhalten müssen. Ein einzelnes Unternehmen darf dort künftig höchstens 75 Prozent des Angebots übernehmen. Betroffen sind getaktete Fernzüge auf Korridoren mit festgelegten Kapazitätsobergrenzen, darunter die wichtigen Bahnknoten München und Frankfurt.
Auslöser der neuen Regelung war eine Beschwerde des italienischen Bahnunternehmens Italo. Der private Anbieter plant, ab 2028 in den deutschen Fernverkehr einzusteigen und unter anderem die Strecken München–Berlin–Hamburg sowie München–Köln–Dortmund in einem engen Takt zu bedienen. Dafür will Italo insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Etwa drei Milliarden Euro sollen in mindestens 26 neue Hochgeschwindigkeitszüge von Siemens Mobility fließen. Zudem besteht eine Option auf 14 weitere Fahrzeuge. Die Züge vom Typ Siemens Velaro Multi System werden im Siemens-Werk in Krefeld gebaut und ähneln technisch sowie optisch den ICE-3- und ICE-3-Neo-Zügen der Deutschen Bahn. Für die Wartung in Dortmund wurde ein Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen.
Neben der Beschaffung und Instandhaltung der Züge umfasst die Investition auch die Einstellung und Ausbildung von rund 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ausgaben für Bahnhöfe und IT-Infrastruktur. „Wir wollen den Fahrgästen in Deutschland eine größere Auswahl, häufigere Verbindungen, faire Preise und einen hochwertigen Service bieten“, erklärte Italo-Chef Gianbattista La Rocca.
DB InfraGO befürchtet durch die neue Regelung allerdings zusätzliche Konflikte bei der Vergabe von Zugtrassen. Nach Angaben aus Bahnkreisen konnten 2026 mehr als 90 Prozent der insgesamt 5605 Trassenkonflikte durch geringfügige zeitliche Verschiebungen gelöst werden. Eine feste Vertaktung könnte solche Kompromisse künftig erschweren. Viele Einigungen seien bislang nur möglich gewesen, weil die beteiligten Unternehmen auf einen festen Takt verzichtet hätten.
Unterstützung erhält DB InfraGO von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. „Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht den Beschluss kassiert und das Verfahren zum Italo-Markteintritt neu beginnen kann“, sagte der EVG-Vorsitzende Martin Burkert. Dadurch erhalte Verkehrsminister Steffen Bilger die Möglichkeit, den Markteintritt politisch zu steuern. Auch die Allianz pro Schiene fordert klare Vorgaben des Bundes. „Die Fahrgäste erwarten sich von mehr Wettbewerb im Fernverkehr ein besseres Angebot. Das bekommen sie aber nur, wenn der Bund den Wettbewerb ordnet und ihm klare Regeln gibt“, betonte Geschäftsführer Dirk Flege.
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, es befürworte den freien und fairen Wettbewerb auf der Schiene, wie er in Deutschland bereits seit Jahren etabliert sei. Zugleich stehe es DB InfraGO frei, ihre unternehmerischen Interessen auf dem Rechtsweg zu vertreten.
Beim Bündnis der Wettbewerbsbahnen Mofair stößt die Klage dagegen auf Kritik. „Wir bedauern, dass die gemeinwohlorientierte InfraGO ein weiteres Mal gegen die Bundesnetzagentur und damit den Bund selbst klagt“, sagte Nils Lehmann. Die Deutsche Bahn verfüge im Fernverkehr weiterhin über einen Marktanteil von deutlich mehr als 90 Prozent. Die Klage bringe den Eisenbahnsektor daher nicht voran und schaffe keinen zusätzlichen Nutzen für die Fahrgäste. Auch die privaten Güterbahnen kritisieren das Vorgehen: „Neutralität gegenüber Wettbewerbern sieht anders aus.“
Bildquelle: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
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